
Diisocyanat-Beschränkung / Schulungsbedarf für die sichere Verwendung von Diisocyanat-haltigen Produkten
Sehr geehrter Geschäftspartner,
mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2020/1149*1 am 4. August 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union werden weitere Vorgaben für die Verwendung von Diisocyanaten und von Diisocyanat-haltigen Polyurethanprodukten festgelegt. Wegen möglichen Sensibilisierungen der Atemwege und der Haut, die möglicherweise durch die in Polyurethanprodukten enthaltenen Diisocyanaten verursacht werden, muss demzufolge vor der Verwendung von Diisocyanaten eine Schulung durchgeführt werden.
Zur Erinnerung möchten wir darauf hinweisen, was die Einschränkung bedeutet, wie dieses Training aussieht und welcher Zeitplan für die Umsetzung vorgesehen ist.
Die Schulung und Zertifizierung zum sicheren Umgang mit Produkten, die Diisocyanat enthalten, muss bis zum 24. August 2023 abgeschlossen sein. Dies gilt für alle professionellen und industriellen Anwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥ 0,1%.
Die Produkte tragen seit dem 24. Februar 2022 einen Hinweis auf dem Etikett, der den Schulungsbedarf angibt.
Die FEICA hat in Abstimmung mit ISOPA und ALIPA, den Branchenverbänden der Diisocyanathersteller, Schulungsunterlagen für die Verwendung durch ihre Mitglieder sowie für Klebstoff- oder Dichtmittelanwender erstellt. Die FEICA-Webseite mit den Schulungsinformationen wird ständig aktualisiert, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Der europäische FEICA-Vorstand hat beschlossen, die Ausbildung von professionellen und industriellen Anwendern von Polyurethan (PU)-Kleb- und Dichtstoffen finanziell zu unterstützen. Mit dem FEICA-Gutscheincode ist das webbasierte Training für Kleb- und Dichtstoffanwendungen kostenlos
(Anm.: Der reguläre Preis beträgt 5 Euro/pro Anwender/Zertifikat.)
Gutscheincode
Vertriebsfirma
Zur Schulung von
Typ
FEICA_21_C12
Henkel
Endanwendern mit dem von FEICA entwickelten Online-Schulungsmaterial für Anwender von PU-Klebstoffen & -Dichtstoffen
öffentlich
In Übereinstimmung mit den Anforderungen, die im REACH-Anhang XVII festgelegt sind, werden die Schulungsinhalte je nach dem Risiko der Anwendung variieren. Die Schulungsteilnehmer werden zu ausgewählten Schulungsmodulen geführt, die für ihre spezifischen Anwendungen benötigt werden. Wenn Sie die FEICA-Schulung erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um die Produkte weiterhin sicher zu verwenden.
Der Besitz eines Zertifikats zum Nachweis der Teilnahme an der Schulung, einschließlich einer Abschlussprüfung, ist obligatorisch für alle gewerblichen und industriellen Anwender, die das Produkt verwenden. Die Änderungsverordnung verlangt, dass die Schulung von einem Experten für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durchgeführt werden muss. Die Arbeitgeber müssen Aufzeichnungen über die Unterweisung ihrer Mitarbeiter führen.
Um jeden Zweifel auszuschließen: Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, innerhalb der vorgesehenen Frist die Schulung zu absolvieren und die Bescheinigung zu erhalten.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie finden Sie weiterführende Informationen über die Beschränkung von Diisocyanaten nach REACH und die Implementierung der Verordnung:
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/chemiepolitik/publikationen/reach/diisocyanate.html
Wir ersuchen Sie, sich mit den Bestimmungen der Änderungsverordnung vertraut zu machen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die „PU-Schulungsplattform“ kann unter https://safeusediisocyanates.eu/ aufgerufen werden.
FEICA hat ebenfalls eine spezielle Webseite entwickelt: https://www.feica.eu/PUinfo